Anpassung der Reisekosten im HVB

Beschluss des Präsidiums am 23.05.2022

Am 09.04.2022 hat das Erweiterte Präsidium (EP) eine Änderung der HVB Reisekostenordnung (siehe unten) beschlossen und das HVB Präsidium damit ermächtigt, schneller auf steigende Spritpreise reagieren zu können (siehe Amtliche Bekanntmachung auf der HVB Homepage).

Das HVB Präsidium hat in seiner 1. Sitzung nach dem EP am 23.05.2022 beschlossen, die Entschädigung der Fahrtkosten im HVB von bisher 0,30 € auf 0,38 € zu erhöhen. Dies soll den tatsächlichen Aufwand, vor allem den der Schiedsrichter, aber auch den aller anderen ehrenamtlich Tätigen, finanziell wenigstens annähernd ausgleichen. Die Erhöhung der Fahrtkostenvergütung auf 0,38 € ist ab sofort und bis zum 30.06.2023 gültig.

Die notwendigen Anpassungen für die Abrechnung der Schiedsrichterfahrkosten in nuLiga sind auf Landesebene bereits eingestellt.

Auch die Durchführungsbestimmungen 2021/2022, Punkt 17.1., wurden entsprechend angepasst.
Die Anpassung für die Durchführungsbestimmungen 2022/23 ist in Vorbereitung.

Durchführungsbestimmung 17.1.:
[…]
Bei Benutzung eines privaten PKW sind für SR, ZS, Techn. Delegierter (auch bei Mitfahrer) max. 0,38 € pro km zu berechnen.
[…]
„Sonstige Fahrkosten im HVB für z.B. Funktionäre, Beobachter, Spielleitende Stellen usw. sind nach Reisekostenordnung des HVB sowie Beschluss des Präsidiums mit 0,38 € pro Km zu entschädigen.“

Reisekostenordnung im HVB – Absatz (2) Fahrkosten
[…]
3) Das HVB Präsidium wird ermächtig, die Entschädigung für Fahrtkosten nach Satz 2 durch Beschluss, um bis zu 0,10 € zu erhöhen.
4) Der Beschluss nach Satz 3 ist zeitlich zu befristen und darf jeweils die Dauer eines Spieljahres nicht übersteigen.

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