Durchführungsbestimmungen – Anpassung der Hallenordnung

Die Technische Kommission des Handball-Verbands Brandenburg hat in Abstimmung mit dem Präsidium den Punkt 11.2 der Durchführungsbestimmungen wie folgt angepasst:

11.2. HALLENORDNUNG / HAFTMITTEL / VERSTÖSSE
Die Hallenordnungen und Hygieneregeln des Hallenbetreibers sind für alle Beteiligten verbindlich.
Glasbehälter (Gläser, Flaschen, usw.) sind in den Sporthallen nicht gestattet.
Der Verkauf und Konsum von alkoholhaltigen Getränken ist im Wettkampfbereich der Sporthalle (Spielfeld, Zugängen und Umkleiden) untersagt. Bei Jugendspielen gilt diese Beschränkung zusätzlich auch im Zuschauerbereich (Tribüne) bis 30 Minuten nach Spielende. Die Technische Kommission kann bei Verstößen ein generelles Alkoholverbot für den fehlbaren Verein verhängen.
Es sind die Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten für deren Einhaltung der
Heimverein verantwortlich ist. Mit Pressluft betriebene Lärminstrumente sind in den Sportstätten
untersagt. Haftmittelverbot bzw. eingeschränkte Haftmittel-nutzung (z.B. wasserlöslich) ist mit der
Saisonmeldung dem HVB anzuzeigen und in nuLiga einzutragen. Ist in einer Sporthalle ein bestimmtes
Haftmittel vorgeschrieben, hat der Heimverein dieses der Gastmannschaft kostenfrei zur Verfügung zu
stellen. Verstöße gegen die Hallenordnungen (z.B. Haftmittel) sind auf Antrag einer Mannschaft durch die
Schiedsrichter im Spielbericht einzutragen.
Der schuldhafte Verein trägt die Folgen und wird mit einer Geldbuße gemäß RO belegt.

Diese Bestimmungen gelten ab sofort und sind von allen Vereinen im Spielbetrieb des HVB umzusetzen.

Mathias Jeschke
VP Spieltechnik

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