Handball-Verband Brandenburg für 3G-Modell
Das Präsidium des Handball-Verbands Brandenburg möchte, dass es allen Sportlerinnen und Sportlern, Zuschauerinnen und Zuschauern sowie Handballfans möglich ist, an Wettkämpfen teilzunehmen. Eine 2G-Regel ist für aktive Handballer nur dann zulässig, wenn alle Aktiven der beteiligten Mannschaften zustimmen.
In Sportstätten, in denen seitens des Hallenbetreibers nur das 2G-Modell umgesetzt wird, werden die Spielleitenden Stellen diese Hallen im Zweifel als „nicht bespielbar“ betrachten.
Gleichzeitig empfiehlt das Präsidium allen Beteiligten, für die ein Impfangebot besteht, sich auch impfen zu lassen. Dies ist der effektivste Schutz gegen eine Covid-Erkrankung – nicht nur für den Geimpften selbst, sondern insbesondere auch um Kinder unter 12 Jahren zu schützen für die kein Impfangebot besteht. Hier die vollständige Pressemitteilung: