Neue Durchführungsbestimmungen und aktuelle Corona-Maßnahmen

Update: Klarstellung hinsichtlich Selbsttests ergänzt.


In Vorbereitung auf den Start der Meisterschaft im Land Brandenburg sind die Durchführungsbestimmungen jetzt online verfügbar.

Wir bitten dort zu beachten, dass die Reduzierung der SR-Aufwandspauschalen auf Wunsch zahlreicher Vereine wieder zurückgenommen wurde. Unisono hieß es, dass eine Reduktion der Aufwandspauschalen noch weniger Schiedsrichter zu ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit motivieren könnte.
Die Reduktion in der Saison 2021/22 war ursprünglich als Reaktion auf die finanzielle Belastung vieler Vereine als Folge der Corona-Pandemie auf Vorschlag des SR-Ausschusses durch die Technische Kommission (TK) beschlossen worden.


Ebenfalls als Reaktion auf die Pandemie und steigende Infektionszahlen hat die Landesregierung eine neue Umgangsverordnung – vorerst befristet bis 24. September 2021 – beschlossen.
Für den Handballsport in der Halle ist die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) neben den Hygiene-Konzepten die wichtigste Maßnahme. Das bedeutet für alle Aktiven insbesondere eine Test- bzw. Nachweispflicht für folgende Personengruppen:

– Testpflicht für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren. Die im Rahmen des Schulbetriebs durch die Eltern durchgeführten regelmäßigen Schnelltests (an zwei unterschiedlichen Wochentagen) reichen als Nachweis aus. Sie müssen von den Eltern unterschrieben sein.

– Testpflicht für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren bzw. vollständige Impfung. Für schulpflichtige Kinder gilt wie für unter 12-Jährige der Schnelltest durch die Eltern bzw. einen Impf- oder Genesennachweis.

– Testpflicht für Erwachsene, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Ein Selbsttest ist nur unter Auflagen zulässig.

Details zu den Tests können hier nachgelesen werden: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.714169.de

Zudem haben sich alle Mannschaften in Vorbereitung auf die Meisterschaftsspiele vorab über die für die Spielstätte geltenden Hygienekonzepte zu informieren. Die Heimvereine sind verpflichtet, hierzu Auskunft zu erteilen. Wir appellieren dabei ausdrücklich an einen fairen Umgang miteinander. Etwa bei der Frage, wie viele Begleiter oder Zuschauer der Gastmannschaft in der jeweiligen Halle zugelassen sind. Möglichst niemand soll vor den Hallen während eines Auswärtsspiels warten müssen. 

Zusätzlich empfehlen wir allen Vereinen, die Hygienekonzepte per E-Mail an die Geschäftsstelle zu schicken: info@hvbrandenburg.de
Diese werden dann auf der Homepage des HVB veröffentlicht:
https://hvbrandenburg.de/spielbetrieb/hygienekonzepte-der-handballhallen-im-land-brandenburg/
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit Hygienekonzepte via nuLiga hochzuladen. Diese sind noch nicht öffentlich einsehbar, was aber in Kürze behoben wird.

Bei Spielen, zu denen Zuschauer zugelassen sind, gelten Maßnahmen in Abhängigkeit von der 7-Tage-Inzidenz. Bei einer Inzidenz von über 20 gilt ebenfalls die 3G-Regel. 

Wir empfehlen ausdrücklich, allen noch nicht geimpften oder genesenen Sportfreunden, sich impfen zu lassen.

Für die Prüfung der Nachweise ist der Hallenverantwortliche bzw. für den Trainingsbetrieb der Übungsleiter oder bei Wettkampfspielen der Heimverein verantwortlich. Wir bitte alle Sportfreunde dieser Prozedur Folge zu leisten, um einen reibungslosen Ablauf bei den Spielen zu ermöglichen.

Als Hilfestellung für die Mannschaften und insbesondere auch den Heimverein haben wir die „Spielerliste für Meisterschaftsspiele“ um eine Spalte „3G“ erweitert, in der die Mannschaftsverantwortlichen das Vorliegen der Nachweise vermerken. So kann vorab geprüft werden, ob alle Nachweise vorliegen und unnötige Verzögerungen vor Ort vermieden werden.

Wir wünschen allen Handballerinnen und Handballern eine gesunde und erfolgreiche Saison!

Mathias Jeschke
VP Spieltechnik

Das könnte dich auch interessieren …