Neue Festlegungen zum Spielbetrieb

Wie in vielen Landesverbänden gibt es auch im Land Brandenburg aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Einschränkungen im Handball-Spielbetrieb, insbesondere mussten im Jahr 2022 zahlreiche Spiele verlegt werden. Dass es in der aktuellen Situation bei vielen Sportfreunden Infektionsängste bzw. Angst von Sanktionen des Arbeitgebers oder bei Prüfungen gibt, ist völlig verständlich.

Nichtsdestotrotz gilt nach wie vor, dass Spielverlegungen immer nur in Abstimmung mit dem Staffelleiter erfolgen können. Dieser ist immer zuerst über den Verlegungswunsch zu informieren. Einen „Automatismus zur Spielverlegung“ bei Corona-Fällen in einer Mannschaft gibt es nicht!

Zudem gilt, dass kurzfristige Verlegungen neben der Bestätigung des Staffelleiters auch der Zustimmung des Gegners bedürfen. Die spielleitenden Stellen können im Zusammenhang mit Corona-Fällen auf die Spielverlegungsgebühr verzichten. Da es vermehrt zu Problemen bei der Attestierung durch die Gesundheitsämter kommt, haben die Technische Kommission und die Staffelleiter festgelegt, dass als Nachweis von Corona-Fällen eine vollständige Mannschaftsliste zu nutzen ist. Analog zur Spielvorbereitung werden in der Liste alle für den Spieltag geplanten einsatzfähigen Spieler eingetragen und die „Corona-Fälle“ gekennzeichnet. Die Liste ist dann mit Stempel und Unterschrift der Vereinsvertreter an den Staffelleiter zu schicken.
Sollte eine Mannschaft nicht antreten oder Nachweise fehlen, wird das Spiel gemäß Spielordnung und Durchführungsbestimmungen gewertet.

Die noch offenen Spiele aus 2021 sind bis zum 15.02.2022 zu terminieren. Spiele der Hinrunde haben bei allen Verlegungen Vorrang. Es ist möglich Spiele – sofern beide Mannschaften sich einigen – auch unter der Woche auszutragen. In diesem Fall ist allerdings zwingend die Zustimmung des SR-Ansetzers Steffen Kaußmann einzuholen.

Im Hinblick auf die 2G-Regelung des Landes Brandenburg – die für den Kontaktsport gilt – können sich die betroffenen Mannschaften vom Spielbetrieb abmelden. Gemäß den Durchführungsbestimmungen steht die Mannschaft als Regelabsteiger fest. Bezüglich der Auf- und Abstiegsmodalitäten, insbesondere für die Verbandsliga Frauen und Landesliga Männer wird die Technische Kommission prüfen, ob eine Anpassung notwendig und sportlich sinnvoll ist.

Es sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Mannschaft, die drei Mal nicht zu einem Spiel antritt (ohne Spielverlegung), aus dem Spielbetrieb 2021/22 ausscheidet.

Wir wünschen allen Sportlerinnen und Sportlern eine weiterhin erfolgreiche, verletzungsfreie Saison.
Bleibt gesund!

Mathias Jeschke
VP Spieltechnik

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