Wieder 3G-Regel in Brandenburger Sporthallen
Für den Brandenburger Handballsport gibt es ab dem 4. März eine große Erleichterung: Ab diesem Zeitpunkt gilt – laut der aktuellen Eindämmungsverordnung – wieder die 3G-Regel in den Hallen.
Das bedeutet, dass auch ungeimpfte Sportler*innen mit einem aktuellen Negativ-Test aktiv am Training und Spielbetrieb teilnehmen können.
Geimpfte und Genesene (mit einem Genesennachweis bis maximal drei Monate nach der Krankheit) können dem Hallensport selbstverständlich ebenfalls weiter nachgehen.
Eine optionale Verschärfung durch Hallenbetreiber oder Gastgebervereine ist laut der neuen Eindämmungsverordnung nicht mehr zulässig. D.h., die 3G-Regel ist flächendeckend in allen Brandenburger Sporthallen umzusetzen.
Auch für Verkaufsstände und Catering in den Hallen ist die bisherige 2G-Regelung aufgehoben.
Der Handball-Verband Brandenburg begrüßt diese Neuregelungen ausdrücklich.
Bitte beachten:
Gleichzeitig tritt eine weitere Regelung in Kraft. Danach müssen alle Anwesenden in den Hallen – abgesehen von den direkt „Sportausübenden“ – eine FFP2-Maske tragen.
Diese FFP2-Pflicht ist also wie die weiterhin geltenden Abstandsregeln für das gesamte Publikum auch auf den Zuschauerrängen verbindlich vorgeschrieben – abgesetzt werden können die Masken natürlich kurzzeitig zum Essen und Trinken.