Vereinsbeobachtungen im Handball-Verband Brandenburg

An die Vereine im Handball-Verband-Brandenburg

Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde,

auch in der Saison 2020/2021 werden im Bereich der Brandenburgliga Männer/Frauen und Brandenburgliga männliche/weibliche Jugend A die Rückmeldungen der Vereinsbeobachtungen zur Beurteilung der Schiedsrichterleistung durch die Vereine durchgeführt. Diese Form des standardisierten Feedbacks durch die Vereine hat sich mittlerweile bewährt und ist ein wichtiger Beitrag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit unserer Schiedsrichter. Um hier alle Vereine an den erwarteten Standard heranzuführen, sind im folgenden Hinweise für die Durchführung von Vereinsbeobachtungen gegeben.

1. Was ist die Aufgabe der Vereinsbeobachtung?

Die Vereinsbeobachtung soll den Vereinen die Möglichkeit geben, sich anhand festgelegter Kriterien kritisch mit der Leistung der Schiedsrichter auseinanderzusetzen. Anhand des standardisierten Feedbacks über den Bewertungsbogen haben die Vereine damit die Möglichkeit, dem Schiedsrichterausschuss Hinweise über die empfundene Leistungsstärke der Schiedsrichter zur Kenntnis zu geben. Die Vereinsbeobachtungen werden detailliert ausgewertet und die daraus gewonnenen Erkenntnisse genutzt, um zum einen kurzfristig mit den Schiedsrichtern gravierende Mängel aufzuarbeiten, zum anderen langfristig Themen für die Weiterentwicklung der Schiedsrichter zu erarbeiten. Darüber hinaus fließt die Vereinsbeobachtung in das Gesamtergebnis aus neutralen Beobachtungen des Verbandes und Vereinsbeobachtungen mit ein und ist somit ein wesentlicher Bestandteil des sportlichen Leistungsprinzips und Wettkampfes, dem auch die Schiedsrichter unterliegen.

2. Wie ist die Vereinsbeobachtung durchzuführen?

Die Vereinsbeobachtung ist von jedem Verein nach jedem Spiel in NU-LIGA auf dem dafür vorgesehenen Bewertungsbogen einzugeben. Dazu ist die Anmeldung in NU-LIGA notwendig. Der Bogen besteht aus der Vorderseite, auf dem über das Setzen eines Kreuzes in dem jeweiligen Bewertungskriterium eine Punktzahl festgelegt wird, sowie aus der Rückseite des Bewertungsbogens, wo die Möglichkeit besteht sowohl positive Aspekte der Schiedsrichterleitung schriftlich zu benennen, als auch negative Aspekte Für die Weiterentwicklung der Schiedsrichter sind die schriftlichen Wortaussagen („O-Ton“) auf der Rückseite essentiell.  In der Regel hat es sich bewährt, dass ein unmittelbar am Spiel beteiligter oder anwesender Offizieller des Vereins, z.B. der Trainer oder auch ein beauftragter Sportkamerad des Vereins, die Vereinsbeobachtung durchführt.

3. Welche Rahmenbedingungen sind bei der Vereinsbeobachtung zu beachten?

Die Vereinsbeobachtung ist bis spätestens 7 Tage nach dem Spiel in NU-LIGA einzugeben. Spätere Eingaben sind dann nicht mehr möglich. Ansprechpartner für die Vereinsbeobachtungen ist: Kai Argewalt (Mail: beo@hvb-sr.de).

Für jedes Spiel muss eine Gesamtpunktzahl vergeben werden, die sich aus den Punktzahlen der 12 Bewertungskriterien des Bewertungsbogens zusammensetzt. Von den Vereinen ist hierbei unbedingt zu beachten, dass der Beobachtungsbogen nicht dem Schulnotensystem entspricht, auch wenn gleiche oder ähnliche Begrifflichkeiten zur Erläuterung der Punktwerte verwendet werden. Der Beobachtungsbogen ist so aufgebaut, dass eine gute Leistung der Schiedsrichter mit wenigstens 72 Punkten zu bewerten ist. Für Bewertungskriterien, in denen die Schiedsrichter keine richtigen oder falschen Entscheidungen trafen, in der Regel also Kriterien, die für das Spiel keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung hatten, sind je Kriterium grundsätzlich immer 6 Punkte zu vergeben.

Um einen einheitlichen Umgang mit den Vereinsbeobachtungen bei der Vergabe der Gesamtpunktzahlen unter den Vereinen zu erreichen, hat sich die Einführung einer Bewertungsmatrix zur Orientierung als hilfreich erwiesen.

Für die Vergabe von Gesamtpunkten gelten folgende Richtwerte:

PunktzahlGesamtheitliche Einschätzung der Leistung
  bis 67 Punkte – Nicht befriedigende, schlechte Leistung – Viele Fehler, die den Spielfluss massiv beeinflussten 
  68 – 71 Punkte – Befriedigende, durchschnittliche Leistung – Einige Fehler, die das Spiel zum Teil beeinflussten 
  72 – 75 Punkte – Gute Leistung – Wenige Fehler, die das Spiel nicht wesentlich beeinflussten 
  76 – 79 Punkte – Sehr gute Leistung – Ganz wenige Fehler, die das Spiel kaum oder nicht beeinflussten 
  80 und mehr Punkte – Hervorragende Leistung – So gut wie fehlerfreie Leistung in allen Bereichen 

unterhalb von 60 Punkten müssen vom Verein konkret mit schriftlichen Begründungen auf der Rückseite des Bogens versehen werden. Fehlen diese Begründungen oder sind in ihrer Art diffamierend oder unsportlich, gilt die Vereinsbeobachtung als nicht abgegeben und wird nicht gewertet. Der Verein hat die sich eventuell daraus ergebenden Konsequenzen selbst zu tragen.

Dazu sei noch angemerkt, daß die Schiedsrichter zu keinem Zeitpunkt detaillierte Kenntnis über die abgegebenen Vereinsbeobachtungen haben. Sie erhalten lediglich zur Halbzeit und zum Saisonende eine kumulierte Zusammenfassung über die vergebenen Punktzahlen und Wortaussagen der Vereine, aus denen sich keine Rückschlüsse auf einzelne Vereinsbeobachtungen ziehen lassen.

4. Was noch wichtig ist

Die Vereinsbeobachtung ist ein herausragender Bestandteil des offenen und kritischen Dialogs über die Leistung unserer Schiedsrichter zwischen dem Schiedsrichterausschuss und den Vereinen. Wichtig ist hierbei aber auch, bei manchmal durchaus berechtigten und verständlichen Emotionen, den stets sportlich fairen Umgang miteinander zu bewahren. Unsportliche oder diffamierende Äußerungen gegenüber den Schiedsrichtern auf dem Bewertungsbogen helfen uns in der Sache nicht weiter. Die Vereinsbeobachtung ist ein elementarer Baustein für die Schiedsrichter, im sportlichen Wettkampf untereinander bestehen zu können, genauso wie es für den Schiedsrichterausschuss die Möglichkeit ist, die Leistungsfähigkeit der Schiedsrichter weiter zu entwickeln.

Die Vereinsbeobachtungsbögen müssen spätestens 7 Tage nach dem Spieltermin in der NU-Liga hochgeladen werden.

Wird festgestellt, dass die Vereinsbeobachtung missbräuchlich verwendet wird, um Schiedsrichter zu schädigen, behalten sich die SR-Verantwortlichen vor, diesen Vereinsbeobachtungsbogen zu streichen oder alle Beobachtungsbögen dieser Mannschaft des betreffenden Vereins komplett aus der Wertung zu nehmen.

Bei Fragen, Problemen, Anregungen etc. einfach eine Meldung an beo@hvb-sr.de und wir werden eine Lösung finden!

Kai Argewalt

– Beauftragter für Schiedsrichter-Beobachtung/Vereinsbeobachtung

und Nachwuchsförderung –

Kai Argewalt

Bahnhofstraße 58

14959 Trebbin

beo@hvb-sr.de

Das könnte dich auch interessieren …